GLEITSCHIRM TESTCENTER


DU MÖCHTEST WISSEN OB DEIN NEUER SCHIRM ZU DIR PASST? 

BEI UNS KANNST DU IHN TESTEN. 

WIR SIND TESTCENTER UNSERER TOP-MARKEN UND HABEN VIELE TESTSCHIRME DA. 






VERFÜGBARE TESTGERÄTE

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Wenn du dein TESTSCHIRM gefunden hast, fülle bitte das Formular zur Miete aus. 

Bitte gebe deine vollständige Adresse an. 
Name des Schirm und Größe
Wunschtermin an dem du den Gleitschrim haben möchtest.
Termin an dem der Schirm wieder bei uns ist.
E-Mail-Adressen durch ein Komma trennen.

KONDITIONEN GLEITSCHRIM TESTCENTER

Kostenfrei und vor Ort: Über das Formular reservierst du deinen Gleitschirm zum Testen und holst ihn bei uns in der Flugschule ab. Du kannst deinen Testschirm in unseren Schulungsgeländen testen. Nach dem Test gibst du den Schirm wieder bei uns in der Flugschule zurück.

Bei dir am Hausberg testen gegen Entgelt: Du hast nicht die Möglichkeit, den Gleitschirm bei uns vor Ort zu fliegen, möchtest den Schirm aber gerne an deinem Hausberg testen? Kein Problem, wir senden dir den Schirm per GLS an deine Adresse. Dafür verrechnen wir die Versandkosten und € 29,- pro Verleihtag ab Eingang des Gleitschirms bei dir. Nach Rücksendung des Gleitschirms an uns erhältst du von uns eine Rechnung für den Verleihzeitraum. Bei Kauf oder Neubestellung eines Gleitschirms rechnen wir die Verleihgebühr  auf den Kaufpreis an!


NUTZUNGSBEDINUNGEN DER VERMIETUNG

Sicherheitstraining oder Flugmanöver mit starker Schirmbelastung sind untersagt.

Groundhandling-Übungen mit dem Gleitschirm sind untersagt

Gelände die den Schirm stark abnutzen wie Sand, Geröll, Buschwerk, etc. sind untersagt.

Sollte es zu einem Rettungsabgang gekommen sein ist dies unbedingt mitzuteilen!

DIE SCHIRME SIND NICHT VERSICHERT! Der Pilot muss für ausreichend und entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.

Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, die während des Mietzeitraumes an den aufgeführten Mietgegenständen verursacht werden. Der Vermieter Übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Eigentümer Mängel bzw. Schäden an den oben aufgeführten Mietgegenständen bei Feststellung sofort zu melden. Der  Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt. Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zurückgegeben, entstehen weitere Mietkosten. Der Schirm muss ordentlich gepackt wieder zurückgegeben werden (Zellpack-Methode).

Der Testschirm darf nur von Piloten mit gültiger Paragleiter Fluglizenz genutzt werden.


ZU DEN AGB


 






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NÄCHSTE KURSE

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